Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Fallführung

Die Fallführung hat zum Ziel, versicherte Personen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren koordiniert und auf ihre gesundheitliche Situation abgestimmt zu unterstützen, und mit einfachen und zweckmässigen Leistungen der IV soweit möglich deren Eingliederungspotenzial und damit die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Sie ist Aufgabe der IV-Stellen und betrifft das gesamte Verfahren der IV: von der Früherfassung bzw. Anmeldung, über die Zusprache von medizinischen Massnahmen, berufliche Eingliederung, Rentenabklärung, -zusprache bis zur Rentenrevision und Wiedereingliederung.

Ihr Patient steht dabei im Mittelpunkt. Die Art der gesundheitlichen Einschränkung Ihres Patienten und der Unterstützungsbedarf, den diese Einschränkung auslöst, sind nebst seinen Ressourcen und seinem Umfeld bei der Planung, Zusprache und Überwachung von Massnahmen handlungsleitend.

Bei den medizinischen Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen (Art. 13 IVG) steht der frühzeitige Vertrauensaufbau zwischen IV, Ihren Patienten bzw. deren gesetzlicher Vertretung und involvierten Dritten, wie Ärzte und Therapeuten, im Vordergrund. Im konkreten Fall müssen soweit möglich alle involvierten Akteure einbezogen und deren Angebote und Leistungen koordiniert werden, um ein nutzbringendes Zusammenspiel zu ermöglichen und soweit möglich redundante Leistungsangebote auszuschliessen.

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