Die Geschichte

Die Invalidenversicherung gibt es seit 1960. Sie ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung, das heisst, dass alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind, versichert sind.  

Mit der 3. IV-Revision wurden 1995 die kantonalen IV-Stellen geschaffen. Die 4. IV-Revision brachte 2004 die interdisziplinär zusammengesetzten Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD). Diese stehen den IV-Stellen bei der Beurteilung von medizinischen Sachverhalten zur Seite. Mit der 5. IV-Revision wurden mit Früherfassung, Frühintervention und Integrationsmassnahmen Instrumente eingeführt, die ein noch gezielteres Eingreifen der IV ermöglichen. Durch die 4. und 5. IV-Revision konnte das bis dahin jährlich steigende Defizit (Ende 2010 rund 1 Milliarde Franken) stabilisiert werden.

2012 trat die IV-Revision 6a in Kraft. Der Fokus lag dabei darauf, Rentnerinnen und Rentner mit Eingliederungspotential verstärkt und aktiv bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, ganz nach dem Leitmotiv «Eingliederung statt Rente».

Schon bei der Gründung der IV stand die Integration ins Erwerbsleben im Vordergrund. Die mit den letzten IV-Revisionen verbundene Fokussierung auf die Eingliederung ist somit auch eine Rückbesinnung auf die ursprüngliche Zielsetzung der IV.

Mit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen «Weiterentwicklung der IV» wird dieser Weg weiterverfolgt. Teile der 2013 abgelehnten Vorlage der IV-Revision 6b wurden dabei wiederaufgenommen. Der Invalidisierung soll vorgebeugt und die Eingliederung verstärkt werden, dies neu besonders mit dem Fokus auf Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum stehen eine intensivere Begleitung der Betroffenen sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren, unter anderen den behandelnden Ärzten. Zudem wird das frühere Renten-Modell mit Rentenschwellen neu durch das stufenlose Rentensystem ersetzt.