Akteure des Bildungswesens

Die Akteure des Bildungswesens spielen bei der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlicher Einschränkung eine entscheidende Rolle. Wenn Ihre jungen Patienten aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung Schwierigkeiten in der Schule oder in der Ausbildung haben, sollten Sie dies in einem Gespräch mit dem betroffenen Kind (bzw. der gesetzlichen Vertretung) oder Jugendlichen, den Eltern sowie den Lehr- und Ausbildungspersonen thematisieren. Sie als Arzt dürfen den Personen des Bildungswesens keine Informationen über die Diagnose, die Prognose oder den Gesundheitszustand Ihres Patienten geben – ausser dieser, oder seine gesetzliche Vertretung, befreit Sie ausdrücklich von der Schweigepflicht. Jedoch dürfen Sie Lehr- und Ausbildungspersonen darüber informieren, welche Tätigkeiten Ihr Patient nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann oder was unternommen werden müsste, damit er im Unterricht oder an der Ausbildung weiterhin teilnehmen kann.

Die Schulbildung ist in der Verantwortung der Kantone. Via die Früherfassung können aber bereits Jugendliche ab dem Alter von 13 Jahren bei der IV-Stelle gemeldet werden, sofern sie von Invalidität bedroht sind. Im Rahmen der Frühinterventionsmassnahmen können so Jugendliche frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in eine erste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden.