Abklärung

Nach einer Meldung lädt die IV-Stelle die versicherte Person und bei Bedarf auch ihren Arbeitgeber resp. die gesetzliche Vertretung (z.B. Eltern, Beistand) innerhalb eines Monats zu einem Beratungsgespräch ein. Die IV prüft zudem ihre formelle Zuständigkeit. Wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Person Anspruch auf Leistungen der IV hat, wird sie aufgefordert, sich bei der IV anzumelden.

Die formelle Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass die rasch einsetzenden Frühinterventions-Massnahmen ausgelöst werden können. Deren Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht erwerbstätig waren, frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in eine erste Anstellung in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützten, und arbeitsunfähigen Erwachsenen zu helfen, ihren Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten, oder die Erwerbssituation an einem anderen Arbeitsplatz zu verbessern.

Zudem prüft die IV-Stelle nach Eingang der formellen Anmeldung, ob Anspruch auf IV-Leistungen über die Frühinterventionsphase hinaus besteht. Die versicherte Person resp. die gesetzliche Vertretung (z.B. Eltern, Beistand) wird zu Gesprächen auf die IV-Stelle eingeladen und die IV-Stelle holt Auskünfte und Unterlagen ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes und der Erwerbssituation notwendig sind. Je nach Fall benötigt die IV für die Feststellung des Leistungsanspruchs auch medizinische Stellungnahmen von Versicherungsmedizinern, wie den RAD-Ärzten oder medizinische Gutachten, zusätzlich zu den Berichten der behandelnden Ärzte.