Bern, 03.03.2026 — Die jüngste, am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die sogenannte Weiterentwicklung der IV, hat die Fallführung durch verschiedene Neuerungen gestärkt. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie hat die Umsetzung dieser Neuerungen durch die kantonalen IV-Stellen evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Stärkung der Fallführung von Leitungspersonen und Mitarbeitenden überwiegend als…