Die Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische, obligatorische Sozialversicherung. Versichert sind alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind.

Die Invalidenversicherung hat zum Ziel, Versicherten, die invalid werden oder die von Invalidität bedroht sind, die Existenzgrundlage zu sichern. Es gibt den Leitsatz "Eingliederung vor Rente". Oberstes Ziel der IV ist es dafür zu sorgen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen so weit als möglich mit eigener Erwerbstätigkeit ein Einkommen erzielen können. Ob jemand Anspruch auf eine IV-Rente hat wird erst geprüft, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht durch Eingliederungsmassnahmen (wieder) hergestellt werden kann.

Die Voraussetzung für den Anspruch auf eine IV-Leistung ist die Invalidität. Von einer Invalidität spricht man dann, wenn die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich bleibend oder langandauernd ist. Die Invalidität wird verursacht durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls.

 

Weitere Versicherungen

Nebst der Invalidenversicherung gibt es weitere Versicherungen, die in gewissen Situationen Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausrichten.

Die Unfallversicherung versichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet Schutz bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern dafür keine Unfallversicherung aufkommt. Sie übernimmt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Ebenfalls werden Leistungen im Bereich der Prävention und der Geburtsgebrechen sowie der Mutterschaft erbracht.

Die Arbeitslosenversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Insolvenz des Arbeitgebenden.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen oder überschreiten die Einnahmen die Ausgaben nur knapp, so kann ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden. Sie bestehen aus zwei Kategorien: aus Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden und aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Personen können EL erhalten, wenn sie einen Anspruch auf eine Rente der AHV, auf eine Rente der IV, auf eine Hilflosenentschädigung der IV haben, oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten.