Die IV-Stellen

Die kantonalen IV-Stellen sind die ausführenden Organe der Invalidenversicherung. Sie bestehen aus interdisziplinären Teams und klären ab, ob ein Anspruch auf Leistungen der IV besteht. Sie suchen für die versicherte Person die bestmögliche und der Situation angemessene Lösung.

Die Leistungen der IV richten sich nach dem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“: Das heisst, dass eine Rente nur dann zugesprochen wird, wenn eine berufliche Eingliederung nicht oder nur teilweise erfolgreich war oder wenn eine Eingliederung aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen von vornherein nicht möglich ist. Die Berater der IV begleiten die versicherte Person und allenfalls ihren Arbeitgeber während der Eingliederung.