Formulare für Patienten

Fehlt jemand regelmässig am Arbeitsplatz, oder ist jemand arbeitsunfähig oder von Arbeitsunfähigkeit bedroht, kann eine Meldung zur Früherfassung eingereicht werden. Mit der Meldung zur Früherfassung soll nach Möglichkeit die Invalidität verhindert werden. Die Früherfassung kann von einem erweiterten Personenkreis eingereicht werden. Unter anderem auch durch Sie als behandelnder Arzt. Der Patient muss über eine Meldung zuvor informiert werden.


Damit die IV den Anspruch auf Versicherungsleistungen abklären kann, muss die versicherte Person selbst oder ein gesetzlicher Vertreter bei der IV-Stelle des Wohnkantons eine Anmeldung einreichen. 


Während der Durchführung von medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben versicherte Personen Anspruch auf Taggelder und die Vergütung von Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln:


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