Das Tarifsystem

Die Abrechnungsgrundlage bei der ambulanten ärztlichen Behandlung von IV-Versicherten ist der TARMED. Dies gilt für diagnostische und therapeutische Massnahmen, Arztberichte und versicherungsmedizinische Gutachten.

Merkblatt zur Rechnungsstellung

Falls sich behandelnde Ärzte für Besprechungen in eine IV-Stelle oder an den Arbeitsplatz des Patienten begeben müssen, wird der Aufwand gemäss IV-Rundschreiben 409 abgegolten.

Die Invalidenversicherung schliesst soweit als möglich gemeinsame Tarifverträge mit den anderen Sozialversicherungen ab. Vor allem mit der Unfallversicherung existiert eine enge Zusammenarbeit. Auf der Website der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) finden sich alle gemeinsamen Tarifverträge der Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV). Soweit als möglich werden die Tarife von  UV, MV und IV auch mit den Krankenversicherern koordiniert.

Polydisziplinäre medizinische Gutachten werden von Gutachterstellen durchgeführt, die dafür mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen einen separaten Tarifvertrag abgeschlossen haben.

Die IV übernimmt die Kosten der in Auftrag gegebenen ärztlichen Leistung. Der Anbieter stellt der IV die Kosten direkt in Rechnung und lässt der versicherten Person gleichzeitig eine Kopie der Rechnung zur Information zukommen.