Eine Meldung zur Früherfassung kann von einem erweiterten Personenkreis eingereicht werden. Unter anderem von Ihnen als behandelnder Arzt. Mit der Früherfassung soll nach Möglichkeit die Invalidität verhindert werden.
Hat ein Patient gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer IV-Anmeldung führen, sind die IV-Stellen auf die kompetente Unterstützung der behandelnden Ärzte angewiesen. Dazu dient der Arztbericht:
Weitere Arztberichte
Rechnungsformulare
Die Vergütung ärztlicher Berichte erfolgt gemäss Tarmed.
Weitere Formulare können auch auf der Website der Informationsstelle AHV/IV aufgerufen werden.