Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Privatlebens und der Privatsphäre einer Person. Bestimmte Berufsgruppen – z. B. Ärzte – unterliegen der Schweigepflicht.
Die Sozialversicherungsgesetze des Bundes (KVG, UVG, MVG, IVG) enthalten eine Entbindung vom Patientengeheimnis gegenüber den Versicherungen. Allerdings ist diese immer auf jene Informationen begrenzt, welche die Sozialversicherungen benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
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