Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Verweistätigkeit

Für die IV ist nicht die Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich entscheidend, sondern die Frage, ob Ihrem Patienten andere berufliche Tätigkeiten (sog. Verweistätigkeiten) zugemutet werden können.

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