Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD)

RAD ist die Abkürzung für den Regionalen Ärztlichen Dienst.

Bei Bedarf können die IV-Stellen für medizinische Abklärungen Fachkollegen vom RAD beiziehen. Die RAD stehen den IV-Stellen als ärztliches Fachorgan zur Verfügung, um die versicherungsmedizinische Sicht einzubringen. Sie beurteilen, ob die funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten ausreicht, um eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben. Sie sind in ihrem medizinischen Sachentscheid unabhängig. Die RAD können bei Bedarf selber Versicherte untersuchen.