Behandelnde Ärzte

Die behandelnden Ärzte sind sehr wichtige Partner der IV-Stellen. Denn sie haben detaillierte und fundierte Kenntnisse über den Gesundheitszustand ihres Patienten. Der medizinische Sachverhalt kann nur in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten geklärt werden. Mit ihren Angaben über die gesundheitliche Situation des Patienten leisten Ärzte einen entscheidenden Beitrag zur Festlegung der richtigen Versicherungsleistungen.

In aller Regel benötigt die IV einen Arztbericht des behandelnden Arztes. Dieser enthält detaillierte Informationen zum Gesundheitszustand, den gestellten Diagnosen und zu den Behandlungsoptionen. Zudem wird eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgegeben.

Ärzte können ihre Patienten mittels Früherfassung bei der IV-Stelle melden. Der Patient muss immer vorgängig über eine Meldung informiert werden. Die Anmeldung für eine IV-Leistung kann nur der Patient selbst oder sein gesetzlicher Vertreter bei der IV-Stelle einreichen. Die behandelnden Ärzte können dem Patienten jedoch eine Anmeldung nahelegen und ihm beratend zur Seite stehen. Eine wichtige Rolle spielen die behandelnden Ärzte auch, in dem sie ihren Patienten motivieren können, sich selbst aktiv um seine Eingliederung zu bemühen und die Eingliederungsmassnahmen der IV zu unterstützen.

Die behandelnden Ärzte sind gegenüber der Invalidenversicherung und deren Organen per Gesetz zur Auskunft verpflichtet.

--> Jentzsch, Katrin; Lüthi, Andrea: Zusammenarbeit der IV-Stellen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, in: Soziale Sicherheit CHSS 2/2017

--> Aebi, Doris: Die Invalidenversicherung im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht, in: Soziale Sicherheit CHSS 6/2015, S. 361 - 362.