Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Verfügung

Verfügungen sind Anordnungen einer Behörde, die einen Einzelfall regeln. Eine IV-Stelle stellt ihren Leistungsentscheid formell mit einer Verfügung fest. Im Verfahren bis zum Erlass einer Verfügung sind formelle Vorgaben (z.B. das Äusserungsrecht der versicherten Person – siehe dazu im Glossar «Vorbescheid») einzuhalten. Zudem muss eine Verfügung einen bestimmten Inhalt aufweisen (z.B. Begründung, Entscheid und Rechtsmittelbelehrung). Gegen eine Verfügung kann Beschwerde geführt werden.

Erhebt Ihr Patient gegen den Vorbescheid der IV keine Einwände und gehen innerhalb der gesetzten Frist auch keine Stellungnahmen von anderen Parteien ein, erlässt die IV-Stelle die Verfügung. Bringen Ihr Patient oder die übrigen Parteien hingegen Einwände vor, so muss die IV-Stelle in der Verfügung zu diesen Stellung beziehen und sie berücksichtigen.

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