Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Massnahmen beruflicher Art

Die IV handelt nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» und prüft deshalb bei jeder IV-Anmeldung, ob die Durchführung von Massnahmen beruflicher Art möglich und sinnvoll ist. Diese Massnahmen sollen die Erwerbsfähigkeit eines Patienten wiederherstellen, erhalten oder verbessern. Dabei müssen das Alter, sein Entwicklungsstand und seine Fähigkeiten sowie die voraussichtliche Dauer seines Arbeitslebens berücksichtigt werden. 

Zu den Massnahmen beruflicher Art gehören:

Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

Zurück zur Liste