Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Medizinische (Eingliederungs-)Massnahmen

Medizinische Massnahmen dienen der Behandlung von Geburtsgebrechen und der Verbesserung der Erwerbsfähigkei. Auf medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen besteht bis zum Alter von 20 Jahren Anspruch.

Wenn medizinische Massnahmen nicht der Behandlung des Leidens an sich, sondern der Eingliederung dienen, kann unter gewissen Voraussetzungen bis zum Alter von 25 Jahren ein Anspruch bestehen. Danach ist die Krankenversicherung für die Übernahme von Kosten für medizinische Massnahmen zuständig.

Zurück zur Liste