Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische, obligatorische Sozialversicherung. Sie hat zum Ziel, Versicherten, die invalid werden, die Existenzgrundlage zu sichern. Oberstes Ziel der Invalidenversicherung ist es, dafür zu sorgen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen soweit als möglich mit eigener Erwerbstätigkeit ein Einkommen erzielen können. Erst nach Ausschöpfung aller Eingliederungsmöglichkeiten wird ein Rentenanspruch geprüft.

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