Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Beschwerde

Nach allen Abklärungen des Leistungsanspruchs Ihres Patienten eröffnet ihm die IV-Stelle ihren Beschluss mit einer Verfügung. Ihr Patient oder die beteiligten Parteien (z.B. andere involvierte Versicherungen), die mit der Verfügung nicht einverstanden sind, können innerhalb von 30 Tagen beim Versicherungsgericht des Wohnsitzkantons schriftlich Beschwerde erheben.

Noch vor der Verfügung erlässt die IV-Stelle aber einen Vorbescheid, in dem sie ihre Beschlüsse ankündigt. Erhebt Ihr Patient gegen den Vorbescheid der IV keine Einwände und gehen innerhalb der gesetzten Frist auch keine Stellungnahmen von den übrigen Parteien ein, erlässt die IV-Stelle die Verfügung. Bringen Ihr Patient oder die übrigen Parteien hingegen Einwände vor, so muss die IV-Stelle in der Verfügung zu diesen Stellung beziehen und sie berücksichtigen

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