Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht bedeutet, dass  Ihr Patient aus eigenem Antrieb das ihm Zumutbare unternehmen muss, das zur Verbesserung seiner Erwerbsfähigkeit beiträgt, bzw. zur Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen (z. B. Tätigkeit im Haushalt). Ihr Patient ist zur Auskunftserteilung und Mitwirkung verpflichtet. Er muss an allen zumutbaren Massnahmen aktiv teilnehmen, sowohl an Eingliederungsmassnahmen der IV, als auch an medizinische Behandlungen, die dem Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes oder der (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben oder in einen dem Erwerbsleben gleichgestellten Aufgabenbereich dienen.

Siehe auch "Mitwirkungspflicht"

Schweigepflicht

Die Schweigepflicht dient dem unmittelbaren Schutz des Privatlebens und der Privatsphäre einer Person. Bestimmte Berufsgruppen – z.B. Ärztinnen und Ärzte – unterliegen der Schweigepflicht.

Die Sozialversicherungsgesetze des Bundes (KVG, UVG, MVG, IVG) enthalten eine Entbindung vom Patientengeheimnis gegenüber den Versicherungen. Allerdings ist diese immer auf jene Informationen begrenzt, welche die Sozialversicherungen benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Stufenloses Rentensystem

Mit dem Inkrafttreten der «Weiterentwicklung der IV» am 1. Januar 2022 ist auch das stufenlose Rentensystem eingeführt worden. Damit wird die Höhe des Anspruchs auf eine Invalidenrente neu in prozentualen Anteilen einer ganzen Rente festgelegt und nicht mehr wie zuvor nach Viertelsrentenstufen. 

Beim stufenlosen Rentensystem kommt es für die Rentenhöhe auf jedes Prozent IV-Grad an. Mit dem Wechsel zum stufenlosen Rentensystem fallen die bisherigen Schwelleneffekte weg, so dass es sich für einen IV-Rentner immer lohnt, neu eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine bestehende Erwerbstätigkeit zu erhöhen. 

Das stufenlose Rentensystem gilt grundsätzlich für Rentenansprüche ab dem 1.1.2022. Zuvor bereits laufende Ansprüche werden jedoch unter bestimmten Umständen ebenfalls ins stufenlose Rentensystem überführt. Aufgrund von Besitzstandsregeln werden beide Systeme noch eine Weile parallel existieren. 

Siehe auch «Invalidenrente»

Swiss Insurance Medicine (SIM)

Die Swiss Insurance Medicine (SIM) ist eine interdisziplinäre Plattform für Versicherungsmedizin in der Schweiz mit dem Ziel, die Qualität in der Versicherungsmedizin zu verbessern. Sie setzt sich auch für Bildung in diesem Bereich ein. Die SIM ist ein Verein.

Zu ihren Mitgliedern zählen Ärzte, andere Fachpersonen sowie Firmen und Institutionen, die sich mit Versicherungsmedizin beschäftigen.

www.swiss-insurance-medicine.ch