Die IV kann einer invaliden Person Kapitalhilfen gewähren, die aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenzen eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, wiederaufnehmen oder ausbauen kann und mit der sie eine wesentlich höhere Arbeitsfähigkeit erreicht, als in einem Angestelltenverhältnis. Ein weiterer Grund kann sein, dass betriebliche Umstellungen aufgrund der Invalidität nötig werden. Die Kapitalhilfe erfolgt in der Regel in Form eines verzinslichen und rückzahlbaren Darlehens.
Kreisschreiben sind Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen an die IV-Stellen und die Regionalen ärztlichen Dienste. Sie dienen der einheitlichen Rechtsanwendung und sind für die Adressaten verbindlich. Die Gerichte hingegen sind nicht daran gebunden