Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Hilflosenentschädigung

Als hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung ihrer Gesundheit für alltägliche Verrichtungen (ankleiden, auskleiden, aufstehen, sitzen, essen usw.) dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist oder der persönlichen Überwachung bedarf. Ausserdem volljährige Versicherte, die zu Hause leben und dauernd auf regelmässige lebenspraktische Begleitung angewiesen sind. Versicherte mit einer schweren Sinnesschädigung können auch Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben. Die Hilflosenentschädigung ist ein monatlicher Geldbetrag der IV, mit dem die betroffene Person oder ihre Familie die notwendige Unterstützungsleistung (ganz oder teilweise) finanzieren kann.

Merkblatt 4.13 - Hilflosenentschädigungen der IV

Hilfsmittel

Hilfsmittel sollen das Fehlen einzelner Körperteile oder deren Funktion ersetzen respektive verbessern. Sie ermöglichen es einer Person, sich so gut als möglich fortzubewegen, den Kontakt mit der Umwelt zu pflegen und / oder sich im Alltag selbstständig um sich selbst zu kümmern. Die Hilfsmittel ermöglichen oder verbessern die Erwerbsfähigkeit, die Tätigkeit im Aufgabenbereich oder eine Schulung oder Ausbildung.

Zu den von der IV finanzierten Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle, Motorfahrzeuge und Hilfsgeräte am Arbeitsplatz.

Merkblatt 4.03 - Hilfsmittel der IV
Merkblatt 3.02 - Hilfsmittel der AHV
Liste der Hilfsmittel

Hörgeräte

Eine versicherte Person hat Anspruch auf eine Pauschalvergütung für die Anschaffung eines Hörgerätes, wenn sie eine Hörschwäche hat und durch ein Hörgerät eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt erreicht werden kann. Der Beitrag wird der versicherten Person direkt ausbezahlt. Die Pauschale deckt die Kosten für eine Hörgeräteversorgung in einfacher und zweckmässiger Ausführung. Für Minderjährige und Härtefälle bestehen Sonderregelungen. 

Ein von der IV anerkannter Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO-Facharzt) muss den Hörverlust feststellen und die Diagnose stellen. Je nach Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird entweder eine Pauschale für eine einseitige (monaurale) oder für eine beidseitige (binaurale) Versorgung geleistet.

Hörgeräte der AHV und der IV   
Informationen des BSV zur Vergütung der Hörgeräte

Hypothetisches Einkommen

Wenn Ihre Patienten in geringerem Umfang erwerbstätig sind, als ihnen zugemutet werden kann, wird für sie ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet. Darunter ist das Einkommen zu verstehen, das Ihre Patienten erzielen könnten, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit oder verbleibende Erwerbsfähigkeit vollumfänglich nutzen würden.