Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Beratung und Begleitung

Die dauerhafte und kontinuierliche Beratung und Begleitung Ihrer Patienten und deren Arbeitgeber vertieft die Beratungsleistungen, die die IV-Stelle im Rahmen der Fallführung bereits erbringt. Sie ermöglicht einen verbindlichen Kontakt der IV-Stelle mit Ihren Patienten vor, während und zwischen den Eingliederungsmassnahmen sowie während der Rentenprüfung und bis zu drei Jahre nach der letzten Eingliederungsmassnahme, um den Eingliederungsprozess optimal begleiten zu können.

In Einzelfällen kann bei Bedarf eine Coaching-Leistung gesprochen werden. Diese kann angezeigt sein, wenn es um spezifische Fragestellungen in Zusammenhang mit der Ausbildung, der Erwerbsarbeit oder der beruflichen Eingliederung allgemein geht, die eine vorübergehende intensivere Bearbeitung erfordern und die nicht mehr im Rahmen der Beratung und Begleitung angegangen werden können.

Berufliche Eingliederungsmassnahmen

Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit Ihrer Patienten wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.  

Zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV zählen:

  • Massnahmen der Frühintervention, die darauf abzielen, dass jemand trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten möglichst weitgehend arbeitsfähig bleibt, einen bestehenden Arbeitsplatz nicht verliert bzw. an einem neuen Arbeitsplatz erwerbstätig sein kann.
  • Beratung und Begleitung zur kontinuierlichen Unterstützung Ihres Patienten und dessen Arbeitgebers.
  • Integrationsmassnahmen, die der Vorbereitung auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen dienen, damit jemand diese erfolgversprechend absolvieren kann.
  • Massnahmen beruflicher Art, die der beruflichen Integration dienen.

Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

Berufsberatung der IV-Stellen

Die IV bietet bei Jugendlichen, die von Invalidität bedroht oder invalid sind, und bei Erwachsenen, die sich aus gesundheitlichen Gründen beruflich neu orientieren müssen, eine Berufsberatung an.

Die Berufsberatung unterstützt Ihre Patienten dabei, eine Ausbildung und/oder eine Berufstätigkeit zu finden, die ihrem Alter, ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht und realisierbar ist.

Berufsgeheimnis

Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Privatlebens und der Privatsphäre einer Person. Bestimmte Berufsgruppen – z. B. Ärzte – unterliegen der Schweigepflicht.

Die Sozialversicherungsgesetze des Bundes (KVG, UVG, MVG, IVG) enthalten eine Entbindung vom Patientengeheimnis gegenüber den Versicherungen. Allerdings ist diese immer auf jene Informationen begrenzt, welche die Sozialversicherungen benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Beschwerde

Nach allen Abklärungen des Leistungsanspruchs Ihres Patienten eröffnet ihm die IV-Stelle ihren Beschluss mit einer Verfügung. Ihr Patient oder die beteiligten Parteien (z.B. andere involvierte Versicherungen), die mit der Verfügung nicht einverstanden sind, können innerhalb von 30 Tagen beim Versicherungsgericht des Wohnsitzkantons schriftlich Beschwerde erheben.

Noch vor der Verfügung erlässt die IV-Stelle aber einen Vorbescheid, in dem sie ihre Beschlüsse ankündigt. Erhebt Ihr Patient gegen den Vorbescheid der IV keine Einwände und gehen innerhalb der gesetzten Frist auch keine Stellungnahmen von den übrigen Parteien ein, erlässt die IV-Stelle die Verfügung. Bringen Ihr Patient oder die übrigen Parteien hingegen Einwände vor, so muss die IV-Stelle in der Verfügung zu diesen Stellung beziehen und sie berücksichtigen

Bundesgerichtsurteile

Das Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das für praktisch sämtliche Rechtsbeziehungen letztinstanzlich zuständig ist und für die einheitliche Anwendung des Bundesrechts zu sorgen hat.

Ihr Patient oder andere Parteien, die mit einem Urteil der Vorinstanz (kantonales Versicherungsgericht) nicht einverstanden sind, können beim Bundesgericht schriftlich Beschwerde erheben. Das Bundesgericht prüft in der Folge, ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde.

Veröffentlichte Bundesgerichtsurteile finden Sie hier: https://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht.htm