Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)

Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), mit Sitz in Genf, ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes im Bereich der AHV, der IV und der Erwerbsersatzordnung (EO). Sie führt die Buchhaltung dieser Sozialversicherungen sowie die zentralen Register und überwacht den Geldverkehr mit den Ausgleichskassen. Sie ist auch zuständig für die Rentengesuche und die Auszahlung der Leistungen für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland.

Zumutbare Behandlung

Es sind nur medizinische Massnahmen zumutbar, die keine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen und ein vernachlässigbares Risiko („Routineoperation“, kein erhöhtes Narkoserisiko etc.) beinhalten.

Diagnostische oder therapeutische Massnahmen sind grundsätzlich zumutbar, sofern sie nicht mit einem besonderen Risiko verbunden sind oder einen schweren Eingriff in die persönliche Integrität der versicherten Person darstellen.

Generell muss die Zumutbarkeit bei Behandlungsmassnahmen im Einzelfall geprüft werden, weil neben den objektiven auch die subjektiven Umstände einzubeziehen sind. 

Zumutbare Tätigkeit

Zumutbare Tätigkeit meint die Erwerbstätigkeit, die Ihr Patient nach Durchführung allfälliger Eingliederungsmassnahmen und bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage noch ausüben könnte. Das Mass dessen, was jemandem noch an Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, hängt von objektiven Kriterien (z. B. den behinderungsbedingten Einschränkungen) ab. Ob eine behinderte Person eine ihr zumutbare Tätigkeit auch tatsächlich ausübt, ist für die Bemessung des Invalideneinkommens unerheblich.