Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Anmeldung / IV-Anmeldung

Zum Bezug von Leistungen der IV müssen Ihre Patienten bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons eine Anmeldung einreichen. Für im Ausland wohnhafte Personen ist die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig.

Im Gegensatz zur Meldung zur Früherfassung kann die IV-Anmeldung nur durch Ihren Patienten selbst oder dessen gesetzliche Vertretung oder Behörden oder Dritte, die Ihren Patienten regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen, erfolgen. Ihr Patient muss die Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterzeichnen.

Zurück zur Liste