Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Arbeitsmarkt ausgeglichener

Der ausgeglichene Arbeitsmarkt ist ein theoretischer und abstrakter Begriff, der von einem Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit ausgeht. Der ausgeglichene Arbeitsmarkt dient der Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen der Arbeitslosenversicherung und der IV. Er beinhaltet nicht reale, sondern hypothetische Arbeitsmöglichkeiten, welche der Arbeitsmarkt von seiner Struktur her, jedoch abstrahiert von den konjunkturellen Verhältnissen, umfasst. Er umfasst auch Nischenarbeitsplätze, also Stellen- und Arbeitsangebote, bei welchen gesundheitlich beeinträchtigte Personen mit einem sozialen Entgegenkommen vonseiten der Arbeitgebenden rechnen können.

Der Begriff wird in Art. 7 ATSG verwendet und beschreibt die Annahme, dass motivierte arbeitsfähige Personen im Arbeitsmarkt eine ihren Fähigkeiten entsprechende Anstellung finden können.

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