Das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) schützt die Persönlichkeit und regelt die Rechte von Personen, deren Daten bearbeitet werden. Es gilt für alle Privaten – also auch für Arztpraxen und Privatspitäler –, für die Bundesverwaltung, aber auch beispielsweise für die Krankenkassen und Unfallversicherer. Für Ärztinnen und Ärzte schafft das Datenschutzgesetz (DSG) faktisch keine zusätzlichen Pflichten, da sie bereits dem Berufsgeheimnis unterstehen (Schweigepflicht).
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