Der Zweck einer Invalidenrente (IV-Rente) ist es, die langdauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität (Einkommenseinbusse oder -ausfall) mit einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfs auszugleichen. Eine Invalidenrente wird nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder lediglich bedingt erfolgreich waren. Die Höhe der IV-Rente wird durch den Invaliditätsgrad bestimmt und seit Einführung des stufenlosen Rentensystems ab 1.1.2022 in prozentualen Anteilen einer ganzen Rente festgelegt:
Bei einem IV-Grad unter 50 % gelten die folgenden prozentualen Anteile einer ganzen Rente:
Bei einem Invaliditätsgrad von unter 40% besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente.
Bei einem Invaliditätsgrad von 50-69 % entspricht der Invaliditätsgraddem gleichen prozentualen Anteil einer ganzen Rente.
Bei einem Invaliditätsgrad ab 70 % besteht Anspruch auf eine ganze Rente.
Anspruch auf eine IV-Rente besteht, wenn Ihr Patient während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens zu 40 % arbeitsunfähig gewesen ist und nach Ablauf des Jahres eine Erwerbsunfähigkeit von 40 % oder mehr besteht.
Im Rahmen von Besitzstandsregeln gibt es Renten, die noch nach dem früheren System mit den Viertelsrentenstufen (Invaliditätsgrad von mindestens 40%: Viertelsrente, von mindestens 50%: halbe Rente, von mindestens 60%: Dreiviertelsrente, von mindestens 70 %: ganze Rente) berechnet wurden und in dieser Form zunächst fortbestehen (Vgl. Stufenloses Rentensystem).
Rechenbeispiele für Rentenberechnungen im geltenden stufenlosen Rentensystem:
Valideneinkommen minus Invalideneinkommen = Erwerbseinbusse / Erwerbseinbusse in Prozent des Valideneinkommens = IV-Grad
Beispiel 1: (fiktiver Fall: IV-Grad zwischen 40-50%)
Valideneinkommen: CHF 38’400.-
Invalideneinkommen: CHF 21'600.-
Erwerbseinbusse: CHF 16'800.-
IV-Grad: 43.75% → gerundet 44%
Höhe der Rente: 35% einer ganzen Rente
Beispiel 2: (fiktiver Fall: IV-Grad grösser 50%)
Valideneinkommen: CHF 72’900.-
Invalideneinkommen: CHF 35’100.-
Erwerbseinbusse: CHF 37’800.-
IV-Grad: 51.85% → gerundet 52%
Höhe der Rente: 52% einer ganzen Rente
Beispiel 3: (fiktiver Fall: IV-Grad grösser 70%)
Valideneinkommen: CHF 52'000.-
Invalideneinkommen: CHF 10'000.-
Erwerbseinbusse: CHF 42’000.-
IV-Grad: 80.77% → gerundet 81%
Höhe der Rente: 100% einer ganzen Rente
Merkblatt 4.04 - Invalidenrente der IV
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