Als geschützter Arbeitsplatz wird ein Arbeitsplatz im sog. 2. Arbeitsmarkt bezeichnet, an welchem auf die individuellen Leistungseinschränkungen des Mitarbeiters Rücksicht genommen wird. Voraussetzung für eine Anstellung im 2. Arbeitsmarkt ist in der Regel der Bezug einer IV-(Teil-)Rente.
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