Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Frühintervention

Massnahmen der Frühintervention zielen darauf ab, dass

  • Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht erwerbstätig waren, frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in eine erste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden
  • arbeitsunfähige Erwachsene ihren Arbeitsplatz im bisherigen Betrieb aufrechterhalten oder betriebsintern (Umplatzierung) oder in einem anderen Betrieb einen neuen Arbeitsplatz übernehmen können.

Die wichtigsten Massnahmen der Frühintervention sind:

Während der obligatorischen Schulzeit, ab dem Alter von 13 Jahren:

  • Berufsberatung:
  • Suche nach einem Ausbildungsplatz

Nach der obligatorischen Schulzeit, für Jugendliche und Erwachsene:

  • Arbeitsplatzanpassung
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • Sozial-berufliche Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen
  • Beratung und Begleitung (Coaching-Leistungen)

Damit Frühinterventionsmassnahmen zugesprochen werden können, ist eine IV-Anmeldung zwingend notwendig.

Merkblatt 4.12 - Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention

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