Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag richtet sich an Patienten mit einer Hilflosenentschädigung und hat zum Ziel, ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortung  zu fördern. Bezüger einer Hilflosenentschädigung sind bei den alltäglichen Verrichtungen (an- und auskleiden, aufstehen, sitzen, essen etc.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen. Möchten sie zu Hause leben, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Assistenzbeitrag beziehen. Dieser ermöglicht es, eine Person anzustellen, die die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.

Merkblatt 4.14 - Assistenzbeitrag der IV

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