Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Erste Säule

In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das der Bevölkerung Schutz bietet. Das Schweizerische Sozialversicherungssystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge. Die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bilden zusammen mit den Ergänzungsleistungen die erste Säule und somit die staatliche Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenvorsorge.

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