Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Invalidität

Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. Sie kann Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalles sein.

Für das Vorliegen einer Invalidität müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: ein Gesundheitsschaden, eine bleibende oder länger dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) zu betätigen sowie ein Kausalzusammenhang zwischen dem Gesundheitsschaden und der Erwerbsunfähigkeit (Ausschluss sog. invaliditätsfremder Gründe wie z. B. psychosozialer Faktoren).

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