Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht bedeutet, dass  Ihr Patient aus eigenem Antrieb das ihm Zumutbare unternehmen muss, das zur Verbesserung seiner Erwerbsfähigkeit beiträgt, bzw. zur Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen (z. B. Tätigkeit im Haushalt). Ihr Patient ist zur Auskunftserteilung und Mitwirkung verpflichtet. Er muss an allen zumutbaren Massnahmen aktiv teilnehmen, sowohl an Eingliederungsmassnahmen der IV, als auch an medizinische Behandlungen, die dem Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes oder der (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben oder in einen dem Erwerbsleben gleichgestellten Aufgabenbereich dienen.

Siehe auch "Mitwirkungspflicht"

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