Wichtige Begriffe rund um die Invalidenversicherung

Entschädigung für Beitragserhöhungen

Wenn Ihr Patient durch die IV an einen Arbeitgeber vermittelt wurde, kann diesem eine Entschädigung für Beitragserhöhungen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung ausgerichtet werden. Zu einer solchen Entschädigung wegen Prämienerhöhungen kann es kommen, wenn Ihr Patient innert drei Jahren wegen der vorbestehenden Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird und das Arbeitsverhältnis vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit länger als drei Monate gedauert hat. Die krankheitsbedingten Absenzen müssen mindestens 15 Tage vollständiger Arbeitsunfähigkeit pro Kalenderjahr betragen, um eine Entschädigung auszulösen. Die Entschädigung wird ab dem 16. Tag ausbezahlt.

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