Eine Meldung zur Früherfassung zielt darauf ab, dass möglichst frühzeitig Kontakt mit der IV aufgenommen wird, wenn jemand wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden ist. Ziel ist es, dass die IV möglichst rasch beratend tätig werden kann, um den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern und/oder die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Wenn jemand 30 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig ist, ohne dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz absehbar ist oder jemand innerhalb eines Jahres wiederholt für kürzere Zeit bei der Arbeit fehlt, ist eine Früherfassung sinnvoll.
Meldeberechtigt sind:
Die betroffene Person muss immer vorgängig über die Meldung informiert werden. Der Arzt kann seinen Patienten aber auch ohne dessen Einverständnis melden.