Die IV handelt nach dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» und prüft deshalb bei jeder IV-Anmeldung unaufgefordert, ob die Durchführung beruflicher Eingliederungsmassnahmen möglich und sinnvoll ist. Berufliche Massnahmen sollen die Erwerbsfähigkeit eines Patienten wiederherstellen, erhalten oder verbessern.
Berufliche Massnahmen können sein: