Informationen für Ärztinnen und Ärzte über die Invalidenversicherung (IV)
Wichtige Begriffe rund im die Invalidenversicherung
Die IV-Stellen prüfen den Anspruch auf eine Umschulung, wenn Ihr Patient wegen eines bleibenden Gesundheitsschadens seine bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise ausführen kann.
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