Die Früherfassung ist eine präventive Leistung der Invalidenversicherung.
Eine Meldung zur Früherfassung zielt darauf ab, dass möglichst frühzeitig Kontakt mit der IV aufgenommen wird, wenn jemand wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung arbeitsunfähig geworden ist. Ziel ist es, dass die IV möglichst rasch beratend tätig werden kann, um den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Wenn jemand 30 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig ist, ohne dass die Rückkehr an die Arbeit zeitlich konkret absehbar ist oder jemand innerhalb eines Jahrs immer weder für kürzere Zeit bei der Arbeit fehlt, ist eine Früherfassung sinnvoll.
Meldeberechtigt sind:
Die betroffene Person muss immer vorher über die Meldung informiert werden. Der Arzt kann seinen Patienten aber ohne dessen formelle Genehmigung, auch ohne dessen Einverständnis melden.
Merkblatt 4.12 - Früherfassung und Frühintervention