Ihr Patient ist verpflichtet, alle nötigen Auskünfte zu erteilen und an allen zumutbaren Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen um aktiv zum Erfolg der Eingliederung beizutragen. Dazu gehören auch alle medizinischen Heilbehandlungen, die den Gesundheitszustand sowie die Erwerbsfähigkeit verbessern können.
Siehe auch "Schadenminderungspflicht"