Eine Rente wird revidiert, um sie der aktuellen Situation anzupassen, wenn sich die gesundheitliche Situation einer versicherten Person deutlich verbessert oder verschlechtert hat. Dabei können Leistungen nach oben oder nach unten angepasst werden. Die IV-Stellen überprüfen regelmässig die laufenden Renten im Hinblick auf mögliche Anpassungen.
Bezüger einer IV-Leistung stehen unter Meldepflicht. Sie müssen jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die den Leistungsanspruch beeinflussen kann, der zuständigen IV-Stelle mitteilen.
Insbesondere müssen gemeldet werden: